Mit dem Taxi sicher ans Ziel |
- Das Taxi zählt zu den sichersten öffentlichen
Verkehrsmitteln.
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- Jedes Taxi ist über Name und Anschrift des
Besitzers, welche sichtbar im Taxi angebracht sind, sowie über amtlicher
Ordnungsnummer im Heckfenster und das Kfz-Kennzeichen zu identifizieren.
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- Zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung (Taxischein) sind folgende Voraussetzungen
erforderlich:
1. Vollendung des 21.
Lebensjahres
2. Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
3. Nachweis
der Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren in den letzten fünf Jahren,
nachweislich durch einen Arbeitgeber
oder Eigenbestätigung durch
notarielle Bestätigung 4. Nachweis der geistigen und körperlichen
Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis 5. Ein einwandfreies
Führungszeugnis 6. KAB Auskunft (Flensburg) keine negativen
Auffälligkeiten bei bisherigen Verhalten als Kraftfahrer
(Führerscheinentzug
oder ähnliches) 7. Ablegung einer Prüfung zur Ortskunde im Pflichtfahrgebiet,
Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Verordnung über
Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) bei der DEKRA. Der
Taxischein wird für die Dauer von
drei Jahren erteilt.
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- Taxen haben alle 12 Monate den TÜV nach
BOKraft durchzuführen und nachzuweisen sowie das Taxameter durch das
Eichamt überprüfen zu lassen.
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Wir sind Prüfstützpunkt der
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Unsere Fahrzeuge sind versichert bei der
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DEKRA e.V
Niederlassung Schwerin
Otto Hahn Str. 5
19061 Schwerin
Tel. 0385-64 480-0
Fax 0385-64 480-901
Prüfingenieur Michael Schulz |
Generalvertretung
Andreas
BittnerDahlmannstr. 39
23966 Wismar
Tel. 03841-25 91 93
Fax 03841-25 91 17
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